07.08.2007 · Das südliche Nachbarland steht bei auswanderungswilligen Deutschen schon oben auf der Liste. Nun sind weitere formale Hürden gefallen. Doch Vorsicht! Sozialversicherungs- und Steuersystem sind noch voller Tücken.
Von Jürgen DunschDie Schweiz liegt Deutschland so nah - in der Geographie, in der Mentalität, in der Rechtssicherheit. Kein Wunder daher, dass vor allem die Deutschschweiz mit ihrem ausgetrockneten Arbeitsmarkt Stellensuchende aus dem "großen Kanton" vom Banker bis zum Bauarbeiter anzieht. Aber die Eidgenossenschaft ist kein Mitglied der Europäischen Union (EU), und dies hat das Leben und Arbeiten dort bisher erschwert. Zwar besteht schon seit Juni 2002 ein Freizügigkeitsabkommen mit den 15 "alten" Staaten der EU, darunter auch Deutschland.
Aber erst seit dem 1. Juni dieses Jahres sind die letzten großen Beschränkungen weggefallen, vor allem die "Kontingentierung". Sie beschränkte die Zahl der fünf Jahre geltenden Aufenthaltsbewilligungen, die sogenannten B-Bewilligungen, auf jährlich 15.000 neue Genehmigungen. So viele Einwanderer kamen aber im vergangenen Jahr allein aus Deutschland. Die Folge: Die Kontingente waren stets rasch ausgeschöpft. Wer ins Land kam, musste sich zumeist mit Kurzaufenthaltsbewilligungen zwischen vier und zwölf Monaten begnügen.
Nadelöhr für Lastwagen
Damit ist es jetzt vorbei. Die früher üblichen und in der Bearbeitung langwierigen Einreisegesuche für die Bürger der EU-15 sowie der Europäischen Freihandelsassoziation - Island, Norwegen und Liechtenstein - sind Makulatur. Wer mehr als vier Monate in der Schweiz arbeiten will, reicht erst am neuen Wohnort zusammen mit seinem Pass und dem Arbeitsvertrag ein Aufenthaltsgesuch ein. Die Erleichterung dürfte in erster Linie bei der Verlegung des Wohnsitzes spürbar sein, der nicht zuletzt wegen der geringeren Steuerbelastung im Nachbarland naheliegt. Bisher galt: Ohne die "Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung" durch die Schweizer Gemeinde sowie den Kanton kein Umzug - oder nur mit der Verzollung von Hab und Gut. Und dieses Dokument ließ gerne auf sich warten. Heute reicht nach Auskunft der Zollverwaltung die Abmeldebestätigung in Deutschland, der neue Arbeitsvertrag oder auch der Mietvertrag für den zollfreien Umzug. Aber Vorsicht: Die Schweizer Grenze ist für Lastwagen ein Nadelöhr. Wer stundenlange Verzögerungen vermeiden will, sollte sich bei der Umzugsfirma genau nach deren "Grenzübertrittsstrategie" erkundigen. Allgemein gilt: Je früher man nach der nächtlichen Pause an den Zollstationen auftaucht, desto besser. Wer weniger als drei Monate im Land arbeiten will, braucht heute überhaupt keine Aufenthaltsbewilligung mehr. Er beschafft sich vielmehr über das Bundesamt für Migration in Bern (www.bfm.admin.ch) ein Meldeformular, das er beim kantonalen Migrationsamt einreicht.
Ungeachtet der Erleichterungen bleibt die Sorge der Schweizer, dass die Neubürger ihnen zur Last fallen könnten. Für Selbständige und Ausländer ohne Erwerbstätigkeit wie Studenten und Rentner bestehen daher Sonderregeln. Selbständige werden weiterhin genauer unter die Lupe genommen und müssen für die Aufenthaltsbewilligung die Absicht einer echten Geschäftstätigkeit belegen. Die sogenannte "Einrichtungszeit" ist indes aufgehoben worden. Während dieser auf sechs Monate befristeten Spanne musste der Architekt, Gutachter oder Unternehmer nachweisen, dass sein Geschäftsmodell tragfähig war. Studenten und Rentner werden wie die Selbständigen aufgefordert, ausreichend Geldreserven nachzuweisen, mit denen sie sich selbst und gegebenenfalls ihre Familie über die Runden bringen.
Vorsicht vor der Mansarde in Deutschland
Löhne und Gehälter sind in der Schweiz allgemein höher als in Deutschland, zugleich aber auch - und dies ist die Kehrseite - die Lebenshaltungskosten. Zugleich greift das Finanzamt weniger hart zu, so dass dem Steuerbürger unter dem Strich mehr verbleibt. Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlagert, zahlt dort auch seine Steuern. Er muss aber "mit Sack und Pack" umziehen, wie Juristen immer wieder raten. Schon eine Mansarde im Haus der Kinder in Deutschland, die ab und zu benutzt wird, kann den Argwohn des deutschen Finanzamtes wecken.
Für die Steuerbelastung in der Schweiz gilt: Es kommt darauf an, wo man wohnt. Die Einkommensbezieher werden nämlich dreifach zur Kasse gebeten, vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde. Kantone und Gemeinden haben zum Teil sehr unterschiedliche Steuersätze. Ob es einen allerdings in die teuren Bettenburgen der besonders steuergünstigen Gemeinden mit Sätzen zwischen 5 und 10 Prozent vom Bruttoeinkommen zieht, ist eine Geschmacksfrage. Daneben werden regional unterschiedliche Vermögensteuern erhoben, wohingegen die Erbschaftsteuern weitgehend abgeschafft sind.
Minenfeld Sozialversicherung
Ein Minenfeld stellt die Sozialversicherung dar. Grundsätzlich müssen auch Ausländer in der Schweiz in allen Zweigen der Sozialwerke Beiträge leisten. In der Rentenversicherung, in der Schweiz Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) genannt, ist dies aus deutscher Sicht besonders misslich, da es keine Beitragsbemessungsgrenze gibt. Die AHV ist eine Umverteilungsstation: Gutverdiener zahlen entsprechend viel, auch wenn ihnen keine höheren Leistungen winken. Angehörige sind ebenfalls grundsätzlich versicherungspflichtig. "Normalverdiener können im Rentenalter aber eher bessere Konditionen als in Deutschland erwarten", meint Roman Segiser vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern. Daneben besteht eine Versicherungspflicht in der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge.
Ausgesprochen hart geben sich die Schweizer auch in der Krankenversicherung. Sie ist Pflicht - auch für Familienangehörige und Selbständige. Zu beachten ist dabei, dass die scheinbar niedrigen Tarife zum Beispiel keine Zahnarztbesuche abdecken. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist zwar möglich. Gegenüber den kantonalen Stellen ist aber eine mindestens gleichwertige Versicherung in Deutschland nachzuweisen. Kommt es dennoch zu einer Doppelversicherung, rät Segiser zu Tarifen mit einer möglichst hohen Selbstbeteiligung. Das sei dann eben eine Art Zusatzsteuer. Ratsuchende können sich im Übrigen an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung -Ausland in Bonn wenden (www.dvka.de). Im Fall einer Entsendung wendet man sich am besten zunächst an den deutschen Arbeitgeber.
Wer neben der Arbeit in der Schweiz noch das private Glück sucht, hat als Deutscher und Deutsche gute Chancen. Nach Daten des Bundesamts für Statistik aus dem Jahr 2005 bevorzugten Schweizer Frauen als Heiratspartner zwar mit weitem Abstand Italiener (1066 Eheschließungen). Aber schon an zweiter Stelle kommen die Deutschen, die 652 Mal erwählt wurden. Bei den Schweizer Männern standen die deutschen Frauen sogar obenan mit 766 Heiraten, allerdings dicht gefolgt von Brasilianerinnen (654) und Thailänderinnen (573). Für weitere Informationen gibt es natürlich auch hierzu eine Anlaufstelle im Internet (www.binational.ch).
Jürgen Dunsch Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
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