Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert zum Schutz der Arbeitnehmer eine deutliche Trennung von Arbeit und Freizeit. „Es muss klare Regeln in einem Betrieb geben, was die Erreichbarkeit über Handy und E-Mail angeht“, sagte von der Leyen am Dienstag in Berlin. „Diese Regeln müssen vom Arbeitgeber gesetzt werden, aber auch von den Beschäftigten gelebt werden.“ So wie es Arbeitsschutzmaßnahmen wie Bauhelme gebe, müsse es auch psychischen Arbeitsschutz geben. „In der Freizeit sollte Funkstille herrschen“, sagte sie. Eine entsprechende Verschärfung des Arbeitschutzgesetzes plant die Ministerin allerdings nicht.
Von der Leyen sagte, die Gesellschaft müsse „lernen, mit diesen Techniken zurechtzukommen, damit nicht die Techniken uns beherrschen und unser Leben dominieren, sondern wir die Techniken beherrschen“. Durch das Arbeitsschutzgesetz sei bereits geregelt, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auch vor zu hoher psychischer Belastung schützen müssten. Das Gesetz sehe schon Strafen vor, wenn diese Vorgaben nicht beachtet würden, betonte die Ministerin.
Nach einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom sind 88 Prozent der Berufstätigen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit über Handy oder E-Mail erreichbar. Im Frühjahr hatte zudem eine Befragung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) für Aufsehen gesorgt. Darin gaben die Beschäftigten an, dass für sie die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit mehr und mehr verschwimmen: Gut ein Viertel (27 Prozent) der Beschäftigten muss der Befragung zufolge sehr häufig oder oft auch in der Freizeit für die Arbeit erreichbar sein. Jeder Siebte (15 Prozent) arbeitet sogar sehr häufig oder oft unbezahlt in der Freizeit. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Befragten gab damals an, auch zu Hause an Schwierigkeiten bei der Arbeit denken zu müssen. Für seine repräsentative Untersuchung hatte der DGB 6083 Arbeitnehmer befragt.
Mit ihrer Forderung nach klareren Regeln für die Erreichbarkeit verfolge die Arbeitsministerin „ein sinnvolles Ziel“, sagte Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit in Dresden der F.A.Z.. „Doch nützt es nichts, mit Strafen zu drohen, da formelle Regeln in der Praxis am Arbeitsplatz letztlich oft nicht eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten statt dessen mit ihren Chefs klare Ruhezeiten aushandeln, zum Beispiel absprechen, dass das Handy ab 18 Uhr ausgeschaltet sein darf.“ Laut Windemuth ist die ständige Erreichbarkeit per E-Mail und Mobiltelefon ein potentieller Stressfaktor, der im Extremfall sogar psychosomatische Erkrankungen, wie Spannungskopfschmerzen oder Magen-Darm-Probleme auslösen könne.
Erste Unternehmen haben schon „Funkstille“ angeordnet
Die ersten Unternehmen haben inzwischen schon „Funkstille“ angeordnet: Der Betriebsrat von Volkswagen hat für die Beschäftigten Ende vergangenen Jahres eine „Blackberry-Pause“ nach Feierabend durchgesetzt. Auch Telekom-Mitarbeiter müssen in ihrer Freizeit und am Wochenende keine Mails beantworten.
Die Arbeitgeber reagieren allerdings insgesamt zurückhaltend auf die Warnungen der Arbeitsministerin. „Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am Dienstag. Von Ausnahmefällen abgesehen seien Mitarbeiter grundsätzlich nicht verpflichtet, in der Freizeit für Mails, SMS oder Anrufe zur Verfügung zu stehen. Umgekehrt dürfe die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte derweil klare Regeln zur Erreichbarkeit von Arbeitnehmern. Das Arbeitsschutzgesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Dem DGB-Index für Gute Arbeit zufolge müssten 60 Prozent der Arbeitnehmer auch in ihrer Freizeit erreichbar sein, 33 Prozent sogar oft oder sehr oft. Die ständige Erreichbarkeit führe zu „erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst“, sagte Buntenbach. So sei die Zahl psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen: „Seit 1994 sind die Fehlzeiten aufgrund psychischer Leiden um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind der Hauptgrund für Erwerbsminderung.“ Buntenbach forderte mehr Beratung, Kontrolle und auch Sanktionen für die Arbeitgeber. Nur so könne sich überall die Erkenntnis durchsetzen, dass Unternehmen die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssten. „Wohlklingende Appelle“ der Bundesarbeitsministerin reichten dafür nicht aus, sagte Buntenbach.
Ein arbeitsrechtlicher Graubereich
Arbeitsrechtlich ist die Nutzung von Smartphones noch ein Graubereich; zu neu ist die Technik, als dass das Bundesarbeitsgericht schon eine gefestigte Rechtsprechung dazu entwickelt hätte. Lediglich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2000 zur Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst haben die Erfurter Bundesrichter entschieden, dass eine ausdrücklich angeordnete Rufbereitschaft wie im Tarifvertrag vorgesehen vergütet werden muss (Az.: 6 AZR 900/98). Rufbereitschaft gilt jedoch nicht als Arbeitszeit. Die fängt erst dann an zu laufen, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich reagieren muss, etwa indem er auf E-Mails antwortet.
Doch in der überwiegenden Zahl der Fälle gebe es gar keine ausdrücklich Regelung, sondern vielmehr die stillschweigende Erwartung, rund um die Uhr erreichbar zu sein, sagt Robert von Steinau-Steinrück, Partner der Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Fühlt sich ein Mitarbeiter davon überfordert, sollte er in die Offensive gehen und den Arbeitgeber um eine ausdrückliche Anweisung bitten, rät der Berliner Arbeitsrechtler. Die muss sich nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz richten, das bereits umfangreiche Ruhezeiten vorsieht, sonst begeht der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Nach dem derzeit geltenden Recht darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht übersteigen, die durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag beträgt acht Stunden. Zwischen den Arbeitstagen müssen Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben – und zwar ununterbrochen. Dazu kommt das grundsätzliche Verbot, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Und noch ein weiterer Schritt zur Entmündigung durch die
regelungswütige Politklasse -
Jürgen Rieger (Riegerparis)
- 13.06.2012, 10:10 Uhr
Schon gut gemeint ...
Dr. Wolfgang Klein (drwklein)
- 13.06.2012, 09:30 Uhr
Endlich passiert mal was
Paul Losert (aloserd)
- 13.06.2012, 02:55 Uhr
Frau von der Leyen "will Regeln gegen Handy-Stress"
Helga Zießler (Steuernagel34)
- 12.06.2012, 19:51 Uhr
Ich will
Michael Arndt (Mikel1962)
- 12.06.2012, 16:47 Uhr
