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Arbeitsrecht Whistleblowerprozess endet mit Vergleich

 ·  Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte, hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.

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Die Dame hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben und es hätte noch mehr werden können. Am Donnerstag hat Deutschlands bekannteste Whistleblowerin, Brigitte Heinisch, den Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, dem Berliner Klinikkonzern Vivantes, in einem Vergleich beendet. 90.000 Euro erhält die Altenpflegerin dafür, dass sie die ordentliche Kündigung von Vivantes akzeptiert. Das Unternehmen hatte Heinisch schon vor Jahren entlassen wollen, nachdem sie gegen Vivantes Strafanzeige wegen schwerer Pflegemängel erstattet hatte.
Dies führte zu einem erbitterten Rechtsstreit, in dem sich Heinisch gegen ihre Kündigung zur Wehr setzte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies ihre Kündigungsschutzklage ab und sowohl das Bundesarbeitsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht nahmen das Verfahren nicht auf.

Schließlich zog Heinisch mit ihrem Rechtsanwalt bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und bekam dort recht. Das aufsehenerregende Urteil der Straßburger Richter vom 21. Juli 2011 (Beschwerdenummer: 28274/08) gab den Bündnissen in Deutschland, die sich für den besseren Schutz von Hinweisgebern vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen einsetzen, enormen Auftrieb. Denn die EGMR-Richter erklärten, dass Arbeitnehmer, die auf für die Öffentlichkeit bedeutsame Missstände hinweisen, vom Menschenrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind. Die deutschen Gerichte hätten die Altenpflegern somit in ihren Menschenrechten verletzt, als sie ihre Entlassung absegneten.

Geteiltes Echo

In Deutschland stieß das Urteil auf geteiltes Echo. Diejenigen, die ohnehin schon seit Jahren das deutsche Arbeitsrecht als Hinweisgeber-feindlich kritisierten, waren verständlicherweise begeistert. Arbeitsrechtler und Arbeitgeber hingegen fürchteten vielfach, dass das EGMR-Urteil als „Persilschein“ für Querulanten empfunden werden könnte. Zwar wollte niemand die Altenpflegerin herunterputzen, die sich jahrelang für die Verbesserung der Pflegezustände in ihrem Heim eingesetzt hatte. Aber sie hießen es nicht gut, dass das Straßburger Menschenrechtsgericht die austarierte deutsche Arbeitsrechtsprechung über den Haufen warf.

Andere Juristen hingegen fanden die Argumentation der EGMR-Richter, auch die Meinungsfreiheit im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer zu betonen, schlüssig.

Vor dem LAG Berlin-Brandenburg landete der Rechtsstreit nun wieder, weil Brigitte Heinisch aufgrund dies Siegs vor dem EGMR die Wiederaufnahme ihres Verfahrens in Deutschland beantragen konnte. Wäre es nun nicht zum Vergleich gekommen, hätten die Berliner Richter abermals darüber entscheiden müssen, ob Vivantes Heinisch hatte kündigen dürfen.

Das hätte spannend werden können. Denn der Präsident des LAG Berlin-Brandenburg hatte noch vor kurzem eine amtierende Richterin am EGMR auf dem Europarechtlichen Symposion des Bundesarbeitsgerichts gefragt, wie denn mit der EGMR-Entscheidung umzugehen sei. Der Gerichtspräsident Gerhard Binkert zeigte sich dem Gedanken widerstrebend, dass die Berliner Richter die Dinge nun genauso sehen müssten, wie der EGMR. Denn es sei nicht klar, ob EGMR und LAG vom selben Sachverhalt ausgegangen waren, der für die Kündigung relevant war.

Das ist juristisch eine sehr komplexe Frage und vermutlich eher etwas für Feinschmecker. Aber für die Juristen in Deutschland, die wissen wollen, wie viel Macht der Menschenrechtsgerichtshof auf sie ausüben kann, eine hochbrisante Angelegenheit.

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