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Arbeitsrecht Heimlichkeit zahlt sich nicht aus

 ·  Ein Chefarzt hat bei seiner Einstellung verschwiegen, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn lief. Daraufhin wurde er sofort entlassen. Jetzt hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden: Die fristlose Kündigung war rechtens.

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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Das darf ein Arzt auf keinen Fall verschweigen
© dpa
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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Das darf ein Arzt auf keinen Fall verschweigen
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