Arbeitsrecht
Heimlichkeit zahlt sich nicht aus
28.06.2012 ·
Ein Chefarzt hat bei seiner Einstellung verschwiegen, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen ihn lief. Daraufhin wurde er sofort entlassen. Jetzt hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden: Die fristlose Kündigung war rechtens.
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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Das darf ein Arzt auf keinen Fall verschweigen
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Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung: Das darf ein Arzt auf keinen Fall verschweigen
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