04.09.2009 · Im Sommer vor einem Jahr ist das selbstgenutzte Wohneigentum in die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge eingebunden worden. In der Praxis sind viele Schwachstellen deutlich geworden.
Von Heinrich BockholtVor gut einem Jahr erblickte nach langen Geburtswehen das Eigenheimrentengesetz das Licht der Praxis. Damit wurde die staatliche Riester-Förderung, die bis dahin Rentensparverträgen vorbehalten war, auf das selbstgenutzte Wohneigentum ausgedehnt.
Inzwischen haben alle großen Bausparkassen sowie einige Kreditinstitute wie die Postbank/DSL-Bank und erste Versicherer wie die Allianz den Vertrieb mit Wohn-Riester-Bausparverträgen und Wohn-Riester-Annuitätendarlehen aufgenommen. Die Sparkassen und Volksbanken haben sich zwar eigene Produkte zertifizieren lassen, vertreiben aber die Produkte der Bausparkassen im jeweiligen Finanzverbund. Die Geschäftsbanken bieten erst seit kurzem Wohn-Riester-Produkte an.
Verhaltene Resonanz
Die Resonanz auf der Seite der Produktgeber auf das Eigenheimrentengesetz ist also insgesamt betrachtet verhalten. Das hat drei wesentliche Ursachen. Zum einen ist der Verwaltungsaufwand für Wohn-Riester-Bausparverträge oder WohnRiester-Darlehen sehr hoch.
Nicht einmal die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) war zunächst sattelfest - zum Beispiel bei der Frage, wie das gesetzlich vorgeschriebene fiktive Wohnförderkonto, auf dem das geförderte Kapital angesammelt und verzinst wird, genau zu führen ist.
Unpräzise Gesetze
Die unpräzise Gesetzgebung erschwert und behindert eine reibungslose Umsetzung dieser Maßnahme in die Praxis. Projektgruppen beschäftigen sich bis heute mit dem Einrichten der Geschäftsabläufe. Vor diesem Hintergrund warten viele Banken erst einmal ab.
Zum zweiten müssen die Wohn-Riester-Finanzberater in intensiven Schulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. Hinzu kommt die Entwicklung von speziellen Software-Programmen, die die Berater erst in die Lage versetzen, eine bedarfsgerechte Beratung und Dokumentation durchzuführen. Auch dieser Kostenaufwand ist sehr hoch, was die Begeisterung der Produktgeber für das Wohn-Riester-Geschäft bremst.
Reihe von Störfällen
Zum dritten schließlich sieht der Gesetzgeber bei einer Reihe von „Störfällen“ - dabei handelt es sich um die Wechselfälle des Lebens wie Scheidung, Umzug oder Tod - eine „schädliche Verwendung“ des geförderten Kapitals vor, sofern das Wohneigentum aufgegeben wird. Das ist mit Steuerrückzahlungen verbunden, lässt sich jedoch unter bestimmten Umständen vermeiden. Es ist die Aufgabe professioneller Wohn-Riester-Finanzberater, Sparer vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, wie bei eintretenden „Störfällen“ negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden sind.
In einigen Fällen kann Wohn-Riester als Mobilitätsbremse wirken. Wenn beispielsweise junge Familien bei einem berufsbedingten Wohnortwechsel geförderte Immobilien aufgeben müssen und am neuen Wohnort neue erwerben wollen, um die Rückzahlung der Förderung zu vermeiden, dürfte dies zu finanzieller Überforderung führen.
Nachträgliche Strafsteuer
Höchst fragwürdig ist auch die nachträgliche Strafsteuer für Eigenheimbesitzer, die sich bei Rentenbeginn für die Sofortbesteuerung gegen 30 Prozent Rabatt entschieden haben, binnen zehn Jahren nach Rentenbeginn aber beispielsweise wegen Pflegebedürftigkeit ihr Wohneigentum doch noch aufgeben müssen. Wer dann nicht in der Lage ist, das geförderte Eigenheim zu verkaufen und Dauerwohnrechte in einem Pflegeheim zu erwerben, muss das Eineinhalbfache der noch zu versteuernden 30 Prozent nachzahlen.
Keine klare Auskunft konnten die zuständigen Ministerien in Berlin bisher auf die Frage geben, ob Finanzvermittler Wohn-Riester-Beratungen protokollieren müssen oder nicht. Meiner Meinung nach ist ein Beratungsprotokoll dringend erforderlich, wollen sich Berater nicht den Unwägbarkeiten der künftigen Rechtsprechung aussetzen. Die Berater sollten dokumentieren, wenn Anleger mit der Verwendung ihres Riester-Rentenguthabens als Eigenkapital für ihre Baufinanzierung einverstanden sind.
Genaue Protokolle
Ebenso ist zu protokollieren, wenn Sparer zustimmen, dass die staatlichen Zulagen in die Eigenheimförderung und nicht in eine Riester-Geldrente fließen. In das Beratungsprotokoll gehören auch die Information des Vermittlers über mögliche „Störfälle“, das fiktive Wohnförderkonto und die nachgelagerte Besteuerung des geförderten Kapitals. Schließlich sollte der Wohn-Riester-Sparer bestätigen, dass er die Dokumentationen des Bausparvertrags beziehungsweise der gesamten Baufinanzierung erhalten hat.
Einige Bausparkassen und Banken haben sich mit großem Engagement mit diesem Thema beschäftigt und viele Details für die Praxis geklärt. Sie verfügen inzwischen über die nötige Software und können mit Sachkenntnis Kunden informieren. Auch eine Reihe unabhängiger Finanzplaner haben inzwischen das nötige Wissen und die nötige Software parat. Das alles hat die Akteure viel Zeit und Geld gekostet. Dieser Aufwand wäre vermieden worden, hätte der Gesetzgeber den von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen unbürokratischeren und kostengünstigeren Lösungen zugestimmt.
Der richtige Weg
Gleichwohl ist die Förderung der selbstgenutzten Immobilie als Altersvorsorge der richtige Weg. Bei Wohn-Riester handelt es sich im Grunde um einen staatlichen Kredit mit jährlicher Teilauszahlung, der später durch Steuern zurückgezahlt wird. Wenn keine „Störfälle“ eintreten oder eine „schädliche Verwendung“ dadurch vermieden werden kann, dass das Kapital wieder einem förderfähigen Zweck zugeführt wird, stellt Wohn-Riester eine konkurrenzlos günstige Finanzierungsvariante dar. Zu diesem Schluss kam auch schon die Stiftung Warentest, die Wohn-Riester-Kombifinanzierungen der Bausparkassen unter Beachtung des Gesamteffektivzinses und Wohn-Riester-Annuitätendarlehen untersuchte.
Es ist potentiellen Bauherren, Produktgebern und Beratern zu wünschen, dass dem Eigenheimrentengesetz nach der Bundestagswahl durch eine Novellierung die bürokratischen Zähne gezogen werden und eine kundenorientierte Beratung mit erheblich weniger Kosten und mehr Planungssicherheit ermöglicht wird. Bis dahin sollten sich weder interessierte Sparer noch Berater abschrecken lassen, denn im Kern stellt das Wohn-Riester-Modell eine echte Innovation auf dem Finanzmarkt dar und eröffnet für die staatlich geförderte Altersvorsorge eine neue Dimension.