30.06.2008 · Vom 1. Juli an ist für Neubauten in Deutschland der Energieausweis Pflicht. Doch das Zertifikat sei nicht mehr als eine „Mogelpackung“, kritisiert der Verband Privater Bauherren. In 60 Prozent aller Fälle seien die Berechnungen schlicht falsch.
Von Birgit OchsDass Papier geduldig ist, gilt offenbar auch für den Energieausweis. Das Zertifikat bescheinigt Hausbesitzern, dass ihr Neubau den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht (Der Energiepass kann unangenehme Überraschungen bringen). „Doch oft ist das eine Mogelpackung“, urteilt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).
Die Verbraucherschutzorganisation hatte 2007 an die 5000 Energieberechnungen überprüft. Das Ergebnis: Bei 60 Prozent der nach EnEV erstellten Nachweise für Häuser von Schlüsselfertiganbietern haben die Sachverständigen Rechenfehler gefunden.
Bei zwei Drittel stellten sie falsche Voraussetzungen fest, die den Berechnungen zu Grunde lagen und das Ergebnis verzerrten. Mehr als die Hälfte aller Berechnungen wurden bautechnisch nicht korrekt umgesetzt. Und 40 Prozent aller fertigen Häuser entsprechen nach Erkenntnissen des Verbands überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV.
Oft werden falsche Materialien eingesetzt
Zur Ergebnisverzerrung führt unter anderem der Einsatz falscher Materialien. Wie Penningh berichtet, verwendeten die Bauunternehmen häufig nicht jene Dämmstoffe, die in den Energieberechnungen vorgesehen seien, sondern Werkstoffe, die nicht über die erforderliche Dicke oder Qualität verfügten. Fußbodenheizungen würden eingerechnet, aber später nicht, wie anfangs geplant, in jedem Raum individuell gesteuert. Die Rohrisolierung entspreche nicht den Standards. „Ein kritisches Kapitel sind auch Fenster- und Türanschlüsse oder schlimmer noch mangelhaft verklebte Dampfbremsen im Dach“, berichtet der Baufachmann. Dort pfeife der Wind dann ungehindert ins Haus und trübe die rechnerisch stimmige Energiebilanz ganz erheblich.
Die Verbraucherschutzorganisation kritisiert zudem, dass viele Anbieter die Berechnungen schönten. „Da wird dann zum Beispiel eine Wärmepumpe ins Energiekonzept eingerechnet, obwohl die gar nicht eingebaut werden soll“, berichtet Penningh.
Böse Ahnungen werden jetzt bestätigt
Eine Überraschung sei der Befund nicht, sagt der VPB-Vorsitzende. Beim Verband habe man schon seit geraumer Zeit den Verdacht gehegt, dass die Energieausweise voller Fehler steckten. „Die Bauherren bekommen nicht, wofür sie gezahlt haben“, sagt Penningh. Ärgerlich sei nicht nur, dass die Energiebilanz des Hauses nicht stimme und die Ziele, Heizkosten zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern, nicht erreicht würden. Durch den Etikettenschwindel müssten Bauherren sogar mit dem Verlust von Fördergeldern rechnen, denn diese seien unter der Voraussetzung gewährt worden, dass der Neubau bestimmte Energiestandards entspricht.
Fördergelder in Form eines Darlehens für Energiesparhäuser bewilligt die KfW-Bank. Die Bauherren stellen über ein Kreditinstitut einen Antrag, dem entsprechende Berechnungen für ein Energiesparhaus beiliegen. Um zu dokumentieren, dass Kreditnehmer die Mittel auch ihrem Zweck entsprechend eingesetzt haben, müssen sie die Bestätigung eines Sachverständigen nach Abschluss des Baus einreichen, wie Holger Schwabe von der Förderbank erläutert: „Daraus muss hervorgehen, dass die technischen Anforderungen erfüllt sind.“
Häufigere Kontrollen vor Ort
Das Problem: Der Sachverständige prüft nur die Daten. „Nicht aber, was tatsächlich gebaut wird“, kritisiert Penningh. Bei der KfW seien fehlerhafte energetische Berechnungen im großen Stil nicht bekannt, heißt es bei der Förderbank. Allerdings: Künftig wolle man „stichprobenweise Vor-Ort-Kontrollen durch KfW-Sachverständige“ vornehmen, um die Einhaltung der Qualitätskriterien und den Einsatz der Mittel zu prüfen.
Und wenn doch Mängel auftreten? „Sofern es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, erhält der Kreditnehmer die Möglichkeit nachzubessern“, sagt Schwabe. Sollte dies nicht möglich sein, könnte die Bank zu viel gezahlte Zinsvergünstigungen vom Kreditnehmer zurückfordern.
Falsche Vertragspartner
„Der Haken ist, dass der Käufer den Vertrag mit den Bank hat, nicht der Gutachter, nicht der Anbieter“, sagt der VPB-Vorsitzende Penningh. Nach Einschätzung von Baurechtsexpertin Gabriele Wenzelewski verhält es sich in diesem Fall grundsätzlich wie bei anderen Baumängeln auch: „Wenn vertraglich genau festgeschriebene Leistungen nicht erbracht wurden, wird man den Anbieter in die Pflicht nehmen.“
Das klingt indes leichter, als es in Wirklichkeit meist ist. Die Berliner Fachanwältin weist darauf hin, dass nach Abnahme des Baus, der Besitzer belegen muss, dass er einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hat. „Das ist im Zweifelsfall immer mit Zusatzkosten verbunden“, sagt sie. Und Baufachmann Penningh hebt hervor, dass es im Nachhinein oft schwierig sei, festzustellen, wer von den vielen am Bau Beteiligten die Fehler verursacht habe.
Birgit Ochs Jahrgang 1966, Redakteurin für „Immobilien“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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