Als Markus Weber vor gut drei Jahren mit dem Bau seines Einfamilienhauses bei Lüneburg begann, war ihm durchaus klar, dass auf einer Baustelle einiges passieren kann. Schließlich hatte er es zuvor bei einem Freund selbst erlebt: gestohlene Dachziegel, mehrere kleine Verletzungen der Helfer, ein Schwelbrand . . . Dennoch: Die Muße, sich intensiv mit der Problematik zu befassen, hatte er nicht. Das Geld war knapp, die Zeit drängte.
Daher war Weber auch ganz froh, als ihm sein Bauunternehmer anbot, sich um das Thema Versicherungen zu bemühen, schließlich zu seinen Lasten eine Feuer-Rohbauversicherung abschloss, die den Rohbau schützt - und ansonsten auf Webers private Haftpflicht verwies.
Dass er damit längst nicht optimal versichert war, erfuhr der gelernte Physiotherapeut erst nach und nach. Erst verletzten sich Kinder beim Überklettern des Bauzaunes. Geringfügig nur, aber dennoch deckte seine private Haftpflicht - anders als erwartet - den Schaden nicht. Dann zertrampelten Unbekannte einen gerade gegossenen Betonboden - und er blieb ebenfalls auf den Kosten sitzen.
Das Thema wird abgetan
Dabei hatte er noch Glück, wie Konrad Fischer, Architekt und Betreiber einer eigenen Homepage zum Thema Versicherungen am Bau (www.konrad-fischer-info.de), hervorhebt. Mehr als einmal, sagt der Fachmann, habe er erlebt, dass fehlende Versicherungen einen Bauherrn in den Ruin geführt haben. Fischers Quintessenz aus dem jahrelangen Umgang mit Häuslebauern. „Die meisten nehmen sich enorm viel Zeit, noch die kleinsten baulichen Details zu bestimmen - aber das Thema Versicherungen wird nebenbei abgetan.“
Fischer steht mit dieser Einschätzung keinesfalls allein. Lediglich eine Feuer-Rohbauversicherung haben fast 99 Prozent aller Bauherren, weiß auch Timo Suchert, Leiter Produktentwicklung und private Sachhaftpflicht bei der VHV-Gruppe. Wohl auch deswegen, weil diese - ebenso wie später die Wohngebäude-Versicherung - von den Banken gefordert wird, wenn es um Finanzierungen geht. „Und die ist auch wichtig“, stellt der Experte klar. „Ausreichend ist sie jedoch nicht.“
Zwei weitere Policen zählt Suchert auf, auf die niemand verzichten sollte. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, für das ein Bauherr gesetzlich haften muss, und die Bauleistungsversicherung, die unvorhersehbare Ereignisse abdeckt, etwa Diebstahl oder Konstruktions- und Materialfehler.
Die unterschätzte Police
Hajo Köster vom Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) fügt sogar noch eine vierte hinzu: die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung. Sie springt ein, wenn der Bauunternehmer pleitegeht und schon gezahlte Leistungen nicht mehr erbringen kann. Diese ist nicht zwangsläufig erforderlich, aber immer dann, wenn ein Bauunternehmer für diesen Fall keine Bürgschaft abgibt. „In der Praxis gar nicht so selten“, berichtet der Versicherungsfachmann. Bauherren sollten dies im Vorfeld unbedingt abklären.
Die dabei laut einhelliger Meinung aller Experten am meisten unterschätzte Police ist die Bauleistungsversicherung. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht. Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass allenfalls ein Drittel aller Bauherren über eine solche Absicherung verfügt. Und das, obwohl die Kosten, gemessen am Bauvorhaben insgesamt, marginal sind. Der Einmalbetrag für ein 250 000 Euro teures Einfamilienhaus liegt bei rund 400 Euro. Ihr Fehlen dagegen reißt schnell heftige Finanzierungslücken auf. Kann beispielsweise jemand den Neubau einer vom Sturm eingedrückten Ziegelwand nicht mehr finanzieren, ist ein Baustopp die Folge - und löst oft eine fatale Kettenreaktion aus.
Schlimme Konsequenzen
Noch schlimmere Konsequenzen gibt es in der Regel nur, wenn zum Beispiel bei einem Personenschaden die Bauherren-Haftpflichtversicherung fehlt, die damit - ebenfalls nach einhelliger Meinung der Fachleute - die wichtigste Bauversicherung ist. Einzige Ausnahme sind sehr kleine Bauvorhaben, beispielsweise Um- oder Anbauten. Diese sind bis zu einer bestimmten Bausumme zumeist tatsächlich in der privaten Haftpflicht enthalten. Köster: „Im Einzelfall muss dies jedoch immer überprüft werden.“
Die Bauherrenhaftpflicht schützt nicht nur, wenn ein Schadensfall eintritt, sondern hilft auch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Schilder wie „Betreten verboten“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ haben dagegen im besten Fall abschreckende Wirkung. Rechtlich relevant sind sie nicht. Und selbst wenn beispielsweise beim Sturz in eine Grube die Hauptschuld bei der beauftragten Baufirma liegt, weil diese den Bauplatz unzureichend gesichert hat: „Sehr oft muss zunächst doch der Bauherr geradestehen“, erläutert VHV-Mann Suchert. Denn der trägt grundsätzlich die Hauptverantwortung für alles, was auf seiner Baustelle geschieht. Im Zweifel muss er sich selbst vom Zustand des Zaunes überzeugen.
Unabhängige Beratung
Von den Kosten her betrachtet, ist die Haftpflicht günstiger als die Bauleistungsversicherung. Mit etwa 200 Euro für ein 250 000 Euro teures Einfamilienhaus kostet sie rund die Hälfte der Bauleistungsversicherung. Allerdings: Wer große Eigenleistungen bringt oder das Haus mit Freunden und Nachbarn baut, muss mit deutlichen Zuschlägen rechnen. Denn in diesem Fall können auch der Bauherr selbst und seine Helfer, die nicht immer Fachkräfte sind, Schäden verursachen, für die der Versicherer aufkommen muss.
Wobei diese Zuschläge zur Haftpflicht von Anbieter zu Anbieter deutlich variieren können, ebenso wie bei der Bauleistungsversicherung, die darin enthaltenen Zusatzleistungen wie 2007 ein Vergleich der Zeitschrift Finanztest offenbarte. So schließen beispielsweise einige Anbieter auch teure Photovoltaikanlagen ein, andere dagegen schließen Glasbruchschäden nach Einsatz der Scheiben aus.
Um so wichtiger ist es daher, alle Konditionen im Hinblick auf das eigene Vorhaben zu vergleichen - oder sich im Zweifel an einen Honorarversicherungsträger zu wenden, der unabhängig berät. Tipps von Bauunternehmen, Architekten oder anderen am Bau Beteiligten, stellt Verbraucherschützer Köster klar, seien eher mit Vorsicht zu genießen. Nicht nur, dass sie mitunter vom Abschluss bestimmter Policen profitierten, oft schreckten sie auch vor bewussten Fehlberatungen nicht zurück.
Auch dies erlebte Hausherr Weber schmerzlich. Als er nach Abschluss aller Arbeiten eine Wohngebäude-Versicherung abschließen wollte, erfuhr er dort nebenbei, dass er dies auch mit Baubeginn hätte tun können - gültig ab Bauende. Eine Feuer-Rohbauversicherung für die Bauzeit wäre dann eingeschlossen gewesen. Kostenlos.
Risiken beim Bau
Erich Marx (Erfth131)
- 09.06.2010, 14:56 Uhr
