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Restitutionsfall Malewitsch Gütliches Ende

17.05.2008 ·  Die Erben Kasimir Malewitschs forderten mehr als hundert Gemälde aus dem Stedelijk Museum. Jetzt kam es in dem langwierigen Streit zu einer Einigung mit der Stadt Amsterdam. Sie wird sich von fünf Werke des Malers trennen müssen.

Von Lisa Zeitz, New York
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Durch einen Vergleich ist der jahrelange Disput zwischen den 37 Erben von Kasimir Malewitsch und der Stadt Amsterdam gütlich geregelt worden, berichtet die New Yorker Anwaltskanzlei Herrick Feinstein LLP, zu deren Fällen auch die Restitution der ehemaligen Sammlung Jacques Goudstikker gehört. Im Auftrag der Erbengemeinschaft hatte die Kanzlei 2004 vor einem amerikanischen Gericht einen Prozess gegen die Stadt Amsterdam angestrengt. Es wurde geklagt, dass das Stedelijk Museum sich zu Unrecht im Besitz von vierzehn suprematistischen Werken des Künstlers befinde, die 2003 als Leihgaben ins New Yorker Guggenheim Museum und in die Menil Collection in Houston, Texas, gereist waren.

Insgesamt forderte die Erbengemeinschaft mehr als einhundert Malewitsch-Arbeiten zurück, die das Stedelijk Museum im Jahr 1958 für rund 120.000 Mark vom Freund des Künstlers, dem Architekten Hugo Häring, erworben hatte. Ihm hatte Malewitsch nach der Berliner Kunstausstellung 1927 die Werke anvertraut, als er auf Geheiß der sowjetischen Behörden abreisen musste, ohne seine Kunstwerke mitnehmen zu können. Der jetzt erzielte Vergleich beschert den Erben fünf bedeutende Werke von Malewitsch. Im Gegenzug akzeptieren sie, dass die restlichen Bilder der Sammlung der Stadt Amsterdam bleiben, wo sie von 2009 an im wiedereröffneten Stedelijk Museum ausgestellt werden sollen. Zu den restituierten Stücken gehören so wichtige Werke wie "Suprematistische Komposition (blaues Rechteck über violettem Balken)" von 1916 und "Mystischer Suprematismus (schwarzes Kreuz über rotem Oval)" der Jahre 1920 bis 1922.

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