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Gegen den Droit de suite Französischer Händlerprotest

 ·  Gegen das französische Folgerecht regt sich Protest. Mit einer Zeitungsanzeige machte der Verband französischer Antiquitätenhändler nun auf die Problematik aufmerksam. Sie halten die bisherige Regelung für undurchsichtig.

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Der französische Antiquitätenhändlerverband SNA hat zum Widerstand gegen den „Droit de suite“ (Folgerecht) aufgerufen. In einer ganzseitigen Anzeige in der Zeitung „Le Figaro“ forderte das „Syndicat National des Antiquaires“ (SNA) die Händler unlängst auf, das Folgerecht nur gegen Vorlage einer Vollmacht der Künstler oder Künstlererben an die Verwertungsgesellschaften zu entrichten. Sich auf den Bericht einer Kontrollkommission stützend, wirft der Händlerverband den Verwertungsgesellschaften vor, nur „45 bis 55 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Folgerecht an die Berechtigten auszuzahlen“ und Rechte für Künstler zu kassieren, die gar nicht den Auftrag dazu erteilt haben: „Wir sind mit dem Folgerecht einverstanden, aber wir wollen wissen, wozu es dient“, erklärte der streitbare Vorsitzende des SNA, Christian Deydier.

Dieser öffentliche Protest ist schon der zweite Versuch innerhalb weniger Monate, die seit Mai 2007 gültige Umsetzung der europäischen Folgerechtsrichtlinie vom 27. September 2001 in französisches Recht zu torpedieren. Im Juli 2007 hatte der Händlerverband beim Staatsrat eine Beschwerde eingelegt gegen die doppelte Belastung, die Händlern und Auktionshäusern fortan auferlegt wird. Das 1920 in Frankreich eingeführte Folgerecht, das Künstler und deren verarmte Hinterbliebene bis siebzig Jahre nach dem Tod des Künstlers am Wiederverkauf seiner Werke finanziell beteiligen sollte, wurde bislang nur bei Versteigerungen erhoben. Eine gesetzliche Regelung von 1957 verpflichtete indessen die Galerien, ein Prozent ihres Umsatzes an die Künstlersozialversicherung abzuführen.

Belastungen für Galerien und Auktionatoren

Das Versprechen der Regierung, bei der Ausweitung des Droit de suite auf die Galerien diese Sozialversicherungspflicht aufzuheben, hat sich nicht erfüllt: Nun müssen sowohl Auktionshäuser als auch Galerien bei Transaktionen bis zu 50.000 Euro vier Prozent Folgerecht abführen; der Steuersatz ist dann mit steigendem Preis degressiv und kann höchstens 12.500 Euro betragen. Unterdessen hat der Auktionshäuserverband „Symev“ für sein Teil zum Boykott der Beiträge zur Künstlersozialversicherung aufgerufen. Die französische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte (Adagp) hat erwartungsgemäß den Vorwurf des Mangels an „Effizienz und Transparenz“ wenig goutiert.

In einer Mitteilung unter dem Titel „Warum wollen die Antiquitätenhändler der Adagp an den Kragen?“ versichert die Gesellschaft, dass den Künstlern achtzig Prozent der Einnahmen ausgeschüttet werden und einzig die restlichen zwanzig Prozent zur Deckung des Verwaltungsaufwands dienen. Und man wundert sich, dass ausgerechnet die Antiquitätenhändler gegen eine Abgabe zu Felde ziehen, die sie selbst doch nur am Rande betrifft. Das „Comité des Galeries d'Art“ hält sich aus der Polemik bislang heraus: Wunschziel der Galerien für moderne und zeitgenössische Kunst ist es vielmehr, die Senkung des Satzes von vier Prozent für Verkäufe bis 50 000 Euro zu erwirken, da er die Mehrheit der Transaktionen vieler Galerien betrifft. Denn der Droit de suite begünstigt vor allem die Familien von Künstlern wie Picasso oder Matisse, die es am wenigsten nötig haben.

Quelle: F.A.Z., 05.01.2008, Nr. 4 / Seite 43
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