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Montag, 13. Februar 2012
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Erforderliche Schöpfungshöhe Ist Kaugummi kauen Kunst?

29.08.2010 ·  Ich habe nicht für François Morellet gekaut, es ist mein ganz eigenes Kauwerk. Diese Ansicht vertritt eine ehemalige Kunststudentin jetzt vor Gericht. Sie brachte in den sechziger Jahren Kaugummis für den französischen Künstler in Form. Kaum auszumalen, was geschähe, wenn sie Recht bekäme.

Von Swantje Karich
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Wünschen kann man sich viel. Zum Beispiel späten Ruhm für einen leicht unappetitlichen Jugendspaß. Eine frühere Kunststudentin erhofft sich jetzt durch eine Klage vor dem Düsseldorfer Landgericht späte Anerkennung für ihre bedeutenden künstlerischen Leistungen. Die heute neunundfünfzig Jahre alte Frau hat vor vierzig Jahren im Auftrag des französischen Künstlers François Morellet „unzerkaute und zerkaute Kaugummi-Streifen“ in horizontale Reihen auf schwarze Leinwand geklebt. Sie fühlt sich als Urheberin der Werke, die sich heute im Besitz von Carlo Schröter befinden, dem ehemaligen Geschäftsführer der Düsseldorfer Eat Art Galerie.

Streit um Spoerris Fallenbilder?

Er hat die Bilder 2009 in einer Ausstellung gezeigt, in der sie die Kaugummiklägerin wiederentdeckt hat. Bei der Anzahl und Anordnung der Streifen auf der Leinwand sei sie von der Vorgabe Morellets abgewichen: Anstatt die Kaugummis wie vorgegeben anzukauen, habe sie die Streifen nur angebissen. Hunderte von Mitarbeiter in Künstlerwerkstätten horchen jetzt auf, ob bei Damien Hirst in London oder Anselm Reyle in Berlin. Die Frage, ob das eigenmächtige Anbeißen der Kaugummistreifen anstelle des Zerkauens einen eigenständigen Schöpfungsakt darstellt und die rechtlich erforderliche „Schöpfungshöhe“ erfülle, wird das Gericht bis zum 8. September entscheiden.

Nun gehören die Kaugummibilder nicht zu den Meisterwerken Morellets, der sich eher durch seine Neonröhren-Installationen einen Namen gemacht hat. In der Düsseldorfer Eat Art Galerie, in der die Bilder entstanden, fixierte auch Daniel Spoerri seine Fallenbilder; Reste von Mahlzeiten, die er in die Vertikale kippte und zu Tafelbildern erklärte. Sollte die Klägerin gewinnen, könnten vielleicht auch Spoerris Gäste für die Rechte an den Schimmelbildern streiten, da sie nach dem Essen ihr Geschirr selbst auf eine Platte kleben durften. Ein doch wesentlich anstrengender Schöpfungsakt als die Kunst des Kaugummikauens.

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