12.02.2008 · Frankreich muss bis Ende des Jahres 2009 die europäische Dienstleistungsrichtlinie umsetzen. Ein Korsett juristischer Regelungen beschneidet bisher den Spielraum französischer Auktionatoren. Aus dem Senat kommt nun eine erste Gesetzesinitiative.
Von Angelika Heinick, ParisDie Zukunft des französischen Kunstmarktes liegt wieder einmal in den Händen des Gesetzgebers. Acht Jahre nach der Reform des französischen Auktionswesens und der Abschaffung des Versteigerungsmonopols muss der französische Markt sich den Bestimmungen der Ende des Jahres 2006 verabschiedeten europäischen Dienstleistungsrichtlinie anpassen. Die Marktöffnung ist zwar seit Ende 2001 vollzogen, doch bisher haben nur Sotheby's und Christie's von der Möglichkeit für ausländische Auktionshäuser, in Frankreich zu versteigern, in großem Stil Gebrauch gemacht. Für eine Zulassung durch den Versteigerungsrat müssen alle Auktionsfirmen, neben anderen Auflagen, für ihre „Organisation, ihre technischen und finanziellen Mittel“ sowie die „Ehrbarkeit und Erfahrung“ ihrer Leitung „ausreichende Garantien“ vorlegen.
Die Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sieht die Niederlassungsfreiheit für Dienstleistungsbetriebe und die Freiheit grenzüberschreitender Dienstleistungen vor; darunter fällt auch das Abhalten von Auktionen. Inzwischen hat man in Frankreich bemerkt, dass die Reglementierung des Auktionsmarktes - die offiziell dem Verbraucherschutz, tatsächlich jedoch dem Schutz der heimischen Akteure dienen soll - nicht zu seiner Blüte beiträgt. Die Kulturministerin Christine Albanel hat im vergangenen September einen „Plan zur Erneuerung des französischen Kunstmarktes“ angekündigt und den Direktor der Kunstmesse Fiac, Martin Bethenod, beauftragt, alle am Markt beteiligten Branchen zu befragen und einen Bericht zu erstellen, der Anfang März vorgelegt werden soll. Der Wirtschafts- und Sozialrat wird in diesem Frühjahr ebenfalls zwei Berichte zu diesem Thema veröffentlichen.
Initiative aus dem Senat
Als Erste haben nun zwei Abgeordnete des französischen Senats, Philippe Marini und Yann Gaillard, eine Gesetzesvorlage zur Änderung des Reformgesetzes von 2000 eingebracht. Die Zulassung durch den Versteigerungsrat wird durch eine einfache Meldepflicht ersetzt; statt der Prüfungen im Vorhinein will man nachträgliche Kontrollen verschärfen. Eine unabhängige, jedoch durch die Beiträge der Auktionshäuser finanzierte Aufsichtsbehörde mit erweiterten Befugnissen, zu denen die Einleitung von Ermittlungen und Disziplinarverfahren gehört, soll den aktuellen Versteigerungsrat ablösen. Zu den vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen, welche die Geschäfte erleichtern sollen, gehören die Vereinfachung der Gewährung von Preisgarantien (bei Nichtverkauf eines garantierten Objekts sollen Auktionshäuser dieses künftig selbst erwerben können) sowie die Möglichkeit für bisher nicht erlaubte Privatabschlüsse der Auktionshäuser.
Für Guillaume Cerutti, den geschäftsführenden Direktor von Sotheby's France, der als Beitrag zu Martin Bethenods Bericht ein Memorandum verfasst hat, geht diese Gesetzesvorlage in die richtige Richtung, aber nicht weit genug: „Das ist sehr positiv, aber wir wünschen uns eine vollständigere Liberalisierung.“ Statt mehr Vertrauen in die Selbstregulierung eines Marktes zu setzen, der ja auch andernorts ohne Kontrollbehörde auskommt, soll mit der geplanten Aufsichtsbehörde die Macht des Versteigerungsrates tatsächlich noch verstärkt werden. Kurioserweise hält sich die Gesetzesvorlage aber mit einer Reglementierung der dschungelähnlichen Online-Auktionen zurück. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, und die endgültige Form des zu ändernden Gesetzes wird möglicherweise noch ganz anders aussehen. Denn die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist vorläufig die letzte Chance, den französischen Kunstmarkt den internationalen Standards anzupassen und damit wettbewerbsfähiger zu machen.